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   VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 767/20   

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VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 767/20 (https://dejure.org/2022,40807)
VG Cottbus, Entscheidung vom 07.07.2022 - 3 K 767/20 (https://dejure.org/2022,40807)
VG Cottbus, Entscheidung vom 07. Juli 2022 - 3 K 767/20 (https://dejure.org/2022,40807)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Meiningen, 14.07.2016 - 2 K 515/12

    Landwirtschaftliche Subventionen; hier: Beihilfefähigkeit einer

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 767/20
    Auch mit Gehölzen und mit Sträuchern bewachsene Flächenbestandteile oder Wald gehören nicht zum Dauergrünland (VG Meiningen, Urteil vom 14. Juli 2016 - 2 K 515/12 Me - juris, Rn. 37).

    Ihm hätte im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht oblegen, zeitnah zu den von dem Beklagten im Rahmen der Örtlichen Sachverhaltsaufklärung getroffenen Feststellungen eine andere Auffassung zu den tatsächlichen Verhältnissen in geeigneter Weise zu dokumentieren, um diese später den behördlichen Feststellungen entgegenhalten zu können (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. August 2011 - 10 LB 370/08 - juris, Rn. 26 und 29; VG des Saarlandes, Urteil vom 8. Mai 2017 - 1 K 43/16 - juris, Rn. 39; VG Meiningen, Urteil vom 14. Juli 2016 - 2 K 515/12 Me - juris, Rn. 47).

  • VG Saarlouis, 08.05.2017 - 1 K 43/16

    Landwirtschaftliche Subventionen für Dauergrünland; Förderungsfähigkeit

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 767/20
    Ihm obliegt es, zeitnah - also nach Kenntniserlangung von den konkret vorgenommenen Abzügen - zu den von der Behörde getroffenen Feststellungen eine andere Auffassung zu den tatsächlichen Verhältnissen in geeigneter Weise festzustellen und zu dokumentieren, um dies später den behördlichen Feststellungen entgegenhalten zu können (VG Arnsberg, Urteil vom 5. Februar 2019 - 3 K 4895/16 - juris, Rn. 60, wonach die Dokumentation gegebenenfalls sogar mit Hilfe eines Sachverständigen zu erfolgen hat; vgl. auch VG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2019 - 1 A 15/16 - juris, Rn. 29; VG Saarland, Urteil vom 8. Mai 2017 - 1 K 43/16 - juris, Rn. 39).

    Ihm hätte im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht oblegen, zeitnah zu den von dem Beklagten im Rahmen der Örtlichen Sachverhaltsaufklärung getroffenen Feststellungen eine andere Auffassung zu den tatsächlichen Verhältnissen in geeigneter Weise zu dokumentieren, um diese später den behördlichen Feststellungen entgegenhalten zu können (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. August 2011 - 10 LB 370/08 - juris, Rn. 26 und 29; VG des Saarlandes, Urteil vom 8. Mai 2017 - 1 K 43/16 - juris, Rn. 39; VG Meiningen, Urteil vom 14. Juli 2016 - 2 K 515/12 Me - juris, Rn. 47).

  • VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 A 15/16

    Basisprämie; Dauergrünland; Gebietskulisse; Heide; krautartige Pflanze; krautig;

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 767/20
    Ihm obliegt es, zeitnah - also nach Kenntniserlangung von den konkret vorgenommenen Abzügen - zu den von der Behörde getroffenen Feststellungen eine andere Auffassung zu den tatsächlichen Verhältnissen in geeigneter Weise festzustellen und zu dokumentieren, um dies später den behördlichen Feststellungen entgegenhalten zu können (VG Arnsberg, Urteil vom 5. Februar 2019 - 3 K 4895/16 - juris, Rn. 60, wonach die Dokumentation gegebenenfalls sogar mit Hilfe eines Sachverständigen zu erfolgen hat; vgl. auch VG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2019 - 1 A 15/16 - juris, Rn. 29; VG Saarland, Urteil vom 8. Mai 2017 - 1 K 43/16 - juris, Rn. 39).

    Im Übrigen ist der Kläger auch darauf zu verweisen, dass er nach § 11 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen die materielle Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zuweisung weiterer Zahlungsansprüche im Rahmen der Basisprämienregelung trägt (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2019 - 1 A 15/16 - juris, Rn. 29).

  • BVerwG, 30.03.2021 - 3 C 7.20

    Anforderungen an die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen als Dauergrünland

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 767/20
    Die Anerkennung einer (Teil-)Fläche als Dauergrünland setzt eine entsprechende effektive Nutzung voraus; das Vegetationsbild einer mehrjährigen Sukzession verholzender Pflanzen steht der Annahme einer solchen Nutzung ebenso entgegen wie ein flächenhaft vorherrschender Aufwuchs von Nichtfutterpflanzen (BVerwG, Urteil vom 30. März 2021 - 3 C 7/20 - juris, Rn. 27).

    Auch verlangt die Rechtsprechung, dass im Falle der Weidenutzung ein Weidedruck erforderlich ist, der, soweit es um die Verhinderung von Sukzessionen geht, in seiner Wirkung einer Mahd entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2021 - 3 C 7.20 - juris, Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2011 - 10 LB 370/08

    Ermittlung der Größe landwirtschaftlich genutzter Flächen nach dem

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 767/20
    Ihm hätte im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht oblegen, zeitnah zu den von dem Beklagten im Rahmen der Örtlichen Sachverhaltsaufklärung getroffenen Feststellungen eine andere Auffassung zu den tatsächlichen Verhältnissen in geeigneter Weise zu dokumentieren, um diese später den behördlichen Feststellungen entgegenhalten zu können (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. August 2011 - 10 LB 370/08 - juris, Rn. 26 und 29; VG des Saarlandes, Urteil vom 8. Mai 2017 - 1 K 43/16 - juris, Rn. 39; VG Meiningen, Urteil vom 14. Juli 2016 - 2 K 515/12 Me - juris, Rn. 47).
  • VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 634/19
    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 767/20
    Gegen eine vollständige Nutzung spricht auch, dass der Kläger mit der Begründung der Klage in dem Verfahren 3 K 634/19 noch unter dem 18. Juni 2019 zu dem Schlag 17 erklärte, dass hinsichtlich des nicht berücksichtigten Teils von 1, 3174 ha der für das Jahr 2018 beantragten Fläche von 2, 2739 ha eine spätere Bewaldung (Hütung) - gemeint wohl Hutung - beabsichtigt gewesen sei und er zu diesem Zweck eine Mahd nicht vorgenommen habe.
  • OVG Niedersachsen, 13.08.2012 - 10 LA 93/11

    Heideflächen als beihilfefähige Flächen i.S.d. Art. 44 Abs. 2 VO 1782/2003/EG;

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 767/20
    Hierunter sind Pflanzen zu verstehen, die im Unterschied zu den Gehölzen nicht oder nur schwach verholzen und gegen Ende der Vegetationsperiode gänzlich oder bis auf die bodennahen, unterirdisch oder im Wasser untergetauchten Sprossteile zugrunde gehen (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13. August 2012 - 10 LA 93/11 - juris, Rn. 7).
  • EuGH, 15.05.2019 - C-341/17

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 767/20
    Für die Definition von Dauergrünland ist dabei nicht die Art der Vegetation, mit der die landwirtschaftliche Fläche bedeckt ist, maßgeblich, sondern die tatsächliche Nutzung dieser Fläche für eine landwirtschaftliche Tätigkeit, die für Dauergrünland typisch ist (vgl. bereits zur sinngemäß gleichen Vorgängerregelung des Art. 34 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1122/2009: EuGH, Urteil vom 15. Mai 2019 - C-341/17 - juris, Rn. 54).
  • VG München, 16.01.2014 - M 12 K 13.2865

    Landwirtschaftliche Förderung; Betriebsprämie und zusätzlicher Beihilfebetrag;

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 767/20
    Dies folgt zwar nicht zwangsläufig daraus, dass diese gemäß Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 auch unangekündigt durchgeführt werden können (so aber zur Vorgängerregel VG München, Urteil vom 16. Januar 2014 - M 12 K 13.2865 - juris, Rn. 51).
  • VG Oldenburg, 21.09.2017 - 12 A 3046/15

    Beihilfefläche; Betriebsprämie; Disteln; Günstigkeitsprinzip; landwirtschaftliche

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 767/20
    Unkräuter, die eine Fläche beherrschen und den Charakter dieser Fläche prägen, sind keine förderfähigen landwirtschaftlichen Flächen (so für "Dauergrünland" VG Oldenburg, Urteil vom 21. September 2017 - 12 A 3046/15 - juris, Rn. 37).
  • EuGH, 07.08.2018 - C-59/17

    Château du Grand Bois

  • VG Arnsberg, 05.02.2019 - 3 K 4895/16
  • OVG Thüringen, 10.01.2020 - 3 KO 646/16

    Bestimmung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche als Dauergrünland;

  • OVG Thüringen, 05.07.2021 - 3 ZKO 280/16

    Mitwirkungsobliegenheiten des Klägers; Gewährung von durch den Europäischen

  • VG Augsburg, 31.07.2020 - Au 8 K 19.2083

    Cross-Compliance-Kürzungen von landwirtschaftlichen Förderleistungen

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2017 - 10 LB 81/16

    Beihilfefähige Fläche; Feldblock; hauptsächlich; landwirtschaftliche Tätigkeit;

  • VG Augsburg, 10.12.2019 - Au 3 K 16.1014

    Kürzung von Direktzahlungen aus Mitteln der Europäischen Union

  • VG Göttingen, 28.05.2019 - 2 A 514/17

    (keine) Einschätzungsprärogative; Betriebsprämie; Beweislast; Fläche,

  • VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 634/19
    Ausweislich des Bildmaterials für das Antragsjahr 2019 (Verwaltungsvorgang zu 3 K 767/20, Bl. 58, 72-75, 106) ist für das Gericht eine deutliche Trennung des Teils der Fläche zu erkennen, welcher wohl beweidet war, und des Teils der Fläche, welcher verbuscht ist, erkennbar.
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